Kategorie: Leasing Warensicherung

Sie möchten eine Warensicherung leasen um Ihr Geld besser einzusetzen als es in einer Warensicherung zu binden.

 

Grundsätzlich eine gute Idee!

Sie erhalten auf Ihre Anfrage 2 Angebote, eines von Firma Tolle-Warensicherung-GmbH und eines von Eastek Systems.

Tolle Warensicherungs GmbH bietet Ihnen eine Laufzeit von 36 Monaten

Eastek bietet Ihnen eine Laufzeit von 54 Monaten an.

 

60 Monate sind zu lang, zu viele Zinsen an die Leasingbank und der Auftrag geht an die Tolle-Warensicherung-GmbH...Glückwunsch !

 

Sie verbuchen nun monatlich die Rate als Aufwand und mindern den Unternehmsertrag und sparen parallel zum Diebstahlrückgang auch noch Steuern, so macht eine Warensicherung Spaß!

 

Betriebspruefung

 

Nach 5 Jahren meldet sich der nette Finanzbeamte zur Prüfung an und streicht Ihnen erstmal für 36 Monate die Steuerersparnis des Leasing...oh nein, wie konnte das denn sein?

Viele Firmen im Internet freuen sich über einen Leasingvertrag denn das Geld gibt es sofort von der Leasingbank, häufig plus Provision, was später passiert ist dem Verkäufer zunächst egal.

 

Uns ist daran gelegen, Sie auch noch in 10 Jahren als zufriedenen Kunden zu bedienen, daher weisen wir ausdrücklich auf die Rahmenbedignungen hin:

 

 

 

Vollamortisationsleasing

Der Leasingvertrag muss über eine bestimmte Zeit abgeschlossen sein und kann während dieser Zeit bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung beider Seiten nicht
gekündigt werden (kein Kündigungsrecht).

Das ist die sogenannte Grundmietzeit.

Während dieser Grundmietzeit müssen die Leasingraten des Leasingnehmers mindestens die Anschaffungs-/Herstellungskosten sowie Nebenkosten einschließlich der Finanzierungskosten des Leasinggebers decken.

Nach diesen beiden Leasingerlassen ist das entscheidende Kriterium für die steuerliche Zurechnung des Leasingobjekts die Länge der Grundmietzeit:

Beträgt sie zwischen 40% und 90 % der nach AfA zu berechnenden betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Leasingobjektes, wird es dem Leasinggeber zugerechnet. 

Der Leasingnehmer kann dann die Leasingraten als Betriebsausgaben absetzen.

AFA für Warensicherung 12 Jahre = 144 Monate x 40% = 57,6 Monate Mindestlaufzeit, wenn der Steuervorteil genutzt werden soll.

 

 

Kurze Erklärung mit meinen Worten:

 

Für alle Güter gibt es Abschreibungsdauern (AfA=Absetzung für Abnutzung), bei der Warensicherungsanlage gibt das Finanzamt 

eine Nutzungsdauer von 12 Jahren an, auf diese Zeit müsste die Abschreibung laufen.

Beim Leasing müssen 40-90% dieser Zeit erfüllt sein:

12 Jahre = 144 Monate x 40% = 57,6 Monate Mindestlaufzeit

12 Jahre = 144 Monate x 90% = 129,6 Monate Maximallaufzeit

Unsere Beratungen ersetzen keine anwaltichen und keine steuerlichen Beratungen, dennoch hilft es uns zu fragen !

 

 

 

 

Liebe Grüße

 

Andreas Hahnhausen