Kategorie: EU-DSGVO

EU-DSGVO

Wichtige Informationen zum Einfluss der EU-DSGVO in den Bereichen Videoüberwachung und Kundenzählung

 

Sie verwenden eine Videoüberwachung oder Kundenzähler von eastek ? Dann bestellen Sie doch unsere Hinweise zur neuen Hinweispflicht in öffentlichen Bereichen, also z.B. dem Einzelhandel.

Seit dem 25. Mai 2018 gelten die neue Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und die neue Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG n. F.) verbindlich. Mit ihr werden neue Informationspflichten für Betreiber von Videosicherheitssystemen
eingeführt, die im Vergleich zur bisherigen Rechtslage deutlich strenger geworden sind.

Gemäß § 4 Abs. 2 BDSG n. F. sind der Umstand der Beobachtung sowie der Name und die Kontaktdaten der Verantwortlichen durch geeignete Maßnahmen zum frühestmöglichen Zeitpunkt erkennbar zu machen. Dies hat in der Regel
durch Schilder oder Aufkleber zu erfolgen, deren Botschaft von den Betroffenen wahrgenommen werden kann, bevor sie in den Erfassungsbereich einer Kamera geraten. Des Weiteren sind – und das ist neu – den Betroffenen gemäß Artikel
13 DS-GVO „zum Zeitpunkt der Datenerhebung“ umfangreiche Informationen über die Verarbeitung der erhobenen Daten zur Verfügung zu stellen.

Einen Bestandsschutz für ältere Beschilderungen, die den nachfolgend genannten Anforderungen nicht entsprechen, gibt es nicht.

Werden die neuen Informationspflichten nicht eingehalten, kann die Datenschutz-Aufsichtsbehörde vom Betreiber die Beseitigung der Mängel verlangen (Art. 58 Abs. 2 DS-GVO) und die fehlende Transparenz mit einem Bußgeld belegen
(Art. 83 Abs. 5 DS-GVO).